10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung
der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;
Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten
bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener
Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften)
oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum
Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine
betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die
in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person
ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten
bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag
abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte
zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden
könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen
muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser
Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die
Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich
vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine
Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und
welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
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