b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person
hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte
Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen
unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.
Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der
betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die
personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt
werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei
internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen
Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die
Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der
Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts
gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person
erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der
Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und —
zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die
involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen
einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob
personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale
Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der
betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten
Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch
nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die
Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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