f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person
hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte
Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die
betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie
hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne
Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten
bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der
Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2
Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b
DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe
erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen
wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf
Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken,
dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an
einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch
machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer
Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die
betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Fernsehdienst und
LOEWE Studio Czarnach wenden.
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